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FAQ

immowerte gutachter GmbH

Hier finden Sie die meistgestellten Fragen über Immobilienbewertung und Schimmelbewertung.
Welche Arten von Immobilien werden bewertet?

Folgende Immobilienarten werden von immowerte.de bewertet:

  • unbebaute Grundstücke
  • Eigentumswohnungen
  • Teileigentum an Läden und anderen Gewerbeflächen
  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Gewerbeimmobilien
  • Pensionen und Hotels
Wo wird die Immobilie bewertet?

Die Immobilien werden von immowerte.de an folgenden Orten bewertet:

  • ausschließlich in Deutschland
  • vorzugsweise in Sachsen und im südlichen Brandenburg
  • typischerweise in Dresden und in einem Radius von ca. 25 km um Dresden herum
Welche Grundlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Folgende Dinge werden für eine Immobilienbewertung benötigt:

  • aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
  • Rechteurkunden von Wohn-, Wege-, Leitungsrechten oder Baulasten
  • Baugenehmigungsunterlagen (insbesondere Gebäudegrundrundrisse und Auflagen)
  • bei Vermietung Mieterliste (Wohnen) und Mietverträge (Gewerbe)
  • Pachtverträge bei Verpachtung

Nicht vorhandene Unterlagen können, soweit sie bei Ämtern und Behörden vorliegen, in Vollmacht beschafft werden

Ist ein Vororttermin notwendig?
Eine eingehende Besichtigung ist eine unerlässliche Voraussetzung für jede Art der Erstattung eines Gutachtens.
Welche Kosten entstehen für ein Verkehrswertgutachten?

Folgende Kosten entstehen Ihnen bei immowerte.de:

  • Bei Verkehrswertgutachten richtet sich das Honorar nach der
    aktuellen Honorartabelle.
    Siehe Honorartabelle Verkehrswertgutachten
  • Bei anderen Arten der Bewertung richtet sich das Honorar nach Aufwand
    und kann vor Auftragserteilung vereinbart werden.
Welche Anlässe gibt es für ein Verkehrsgutachten?

Folgende Anlässe gibt es für ein Verkehrsgutachten:

  • Übertragung/Schenkung von Immobilien
    Das Verkehrswertgutachten weist den Verkehrswert als den durchschnittlich zu erwartenden Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr aus. Dieser ist die rechtssichere Grundlage gegenüber dem Finanzamt in Sachen Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer sowie gegenüber rechtlichen Ansprüchen
    Dritter.
    Oft ist bei derartigen Übertragungen oder Schenkungen ein entsprechendes Wohn- bzw. Nießbrauchrecht für die bisherigen Eigentümer angedacht. Dieses kann im Rahmen der
    Verkehrswertermittlung als Option wertmäßig betrachtet und rechtssicher bewertet werden.
    Dabei besteht die Möglichkeit, den geplanten räumlichen Umfang und die künftige Aufteilung der anteiligen Bewirtschaftungskosten wertmäßig zu berücksichtigen und damit künftigen Streitigkeiten
    oder unbegründeten Ansprüchen vorzubeugen.

  • Erbschaft
    Auch hier schafft der Immobiliengutachter durch die Ermittlung des Verkehrswertes die Basis für die Ansprüche von Miterben oder des Finanzamtes mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zum Stichtag der Erbschaft.

  • Betriebsaufgabe
    Wird eine selbstständige Tätigkeit beendet, so gehen betriebliche (aktivierte) Immobilien zum aktuellen Wert am Stichtag ins Privatvermögen über und sind auf dieser Grundlage zu versteuern.
    Das Verkehrswertgutachten schafft hier eine rechtssichere Bemessungsgrundlage.

  • Vermögensauseinandersetzung
    Das ist eine Vermögensauseinandersetzung z.B. im Rahmen einer Scheidung oder der Auflösung einer anders gelagerten Eigentümergemeinschaft notwendig (z.B. Erbengemeinschaft) bildet der Verkehrswert der Immobilie und das entsprechende Gutachten darüber die rechtliche Grundlage dafür.

  • Kaufpreisaufteilung
    nach einem erfolgten Kauf der Immobilie stellt sich bei fremd vermieteten Bestandsimmobilien die Frage nach der Aufteilung des Kaufpreises in die Anteile für Gebäude sowie Grund und Boden als Grundlage für die Höhe der steuerlich wirksamen Abschreibungen.
    Hier dient ein entsprechendes, spezielles Gutachten als rechtlich sichere Grundlage für die Bemessung.

  • Kurzgutachten
    In gewissen Fällen ist der Umfang und die rechtliche Wirksamkeit eines
    Verkehrswertgutachtens nicht notwendig, z.B. für einen Orientierungswert als Grundlage für den Verkauf der eigenen Immobilie. Hier kann der Umfang auf ein Wertermittlungsverfahren und die notwendige Beschreibung der dabei bestimmenden Faktoren beschränkt werden. Auf die damit verbundenen Einschränkungen und den Fakt, dass es nicht um ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB handelt, wird dabei hingewiesen.

Welche Leistungen beinhaltet ein Schimmelgutachten?

Ein Gutachten über Schimmelschäden beinhaltet folgende Leistungen:

  • Feststellen des Vorliegens eines Schimmelschadens durch Material-
    oder Raumluftproben (bei vermuteten nicht sichtbaren Schäden) einschließlich der Auswertung durch ein entsprechend qualifiziertes Labor mit Einschätzung der Gesundheitsgefährdung
  • Rechtssichere Dokumentation des Schimmelschadens
  • Arbeitsanweisung (einschließlich Arbeitsschutz) zur Beseitigung des Schimmelschadens
  • Inaugenscheinnahme aller relevanten Parameter für die Entstehung eines Schimmelschadens einschließlich der entsprechend den Bedingungen möglichen und sinnvollen Messungen wie Raumlufttemperatur, relative Raumluftfeuchte, Oberflächentemperaturen der geschädigten Oberfläche sowie Vergleichsmessungen anderer Flächen, Bauteilfeuchte geschädigten Oberfläche sowie Vergleichsmessungen anderer Flächen sowie abhängig von den Temperaturverhältnissen innen und außen
    auch Thermografieaufnahmen
  •  Aussagen zu Ursache(n) des Schimmelschadens sowie dessen/deren Beseitigung
Wer kann ein Gutachten zu Schimmelschäden beauftragen?

Eigentümer, Mieter bzw. Hausverwaltungen können entsprechende Gutachten für Schimmelschäden in Auftrag geben.

Wo führen werden Begutachtung von Schimmelschäden durchgeführt?

Begutachtungen von Schimmelschäden werden von immowerte.de in Wohn-, Büro- und Sozialgebäuden in Dresden und einem Radius von ca. 20 km um Dresden durchgeführt.

Was ist vor der Beauftragung eines Schimmelgutachtens zu beachten?

Vor Beauftragung eines Gutachtens über Schimmelschäden ist Folgendes zu beachten:

  • Mieter sollten zuerst dem die Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer den Mangel anzeigen und auf Abhilfe drängen, bevor sie einen Gutachter beauftragen.

  • Der Schimmelschaden sollte vor dem Begutachtungstermin nicht entfernt oder anderweitig behandelt werden.

  • Die Untersuchungsbedingungen für den Vororttermin sowie deren Vorbereitung (insbesondere Heizen und Lüften im Vorfeld) sind vorher abzusprechen und unbedingt einzuhalten.

Welche Kosten entstehen für ein Schimmelgutachten?
Folgende Kosten entstehen Ihnen bei immowerte.de: