Die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung ist ein zentraler Bestandteil des Trennungsprozesses und kann für beide Parteien erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Sie umfasst die gerechte Verteilung gemeinsamer Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, Bankguthaben, Schulden und sonstige Wertgegenstände. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zur Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, den Ablauf und die Vorteile eines Verkehrswertgutachtens bei Scheidung.

Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung - Immobilie

Was versteht man unter Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung?

Die Vermögensauseinandersetzung ist der Prozess der finanziellen Trennung zwischen Ehepartnern nach der Scheidung. Dabei werden gemeinsame Vermögenswerte entweder aufgeteilt oder einer Partei zugewiesen, wobei oft ein finanzieller Ausgleich vorgenommen wird. Grundlage hierfür ist das jeweilige eheliche Güterrecht:

  • Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Regelfall in Deutschland)
  • Gütertrennung (vertraglich vereinbart)
  • Gütergemeinschaft (selten gewählt)

Je nach Güterstand unterscheidet sich die Vorgehensweise der Vermögensauseinandersetzung erheblich.

Ablauf der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung

  1. Erfassung des gemeinsamen Vermögens:
    Zunächst wird eine vollständige Liste aller Vermögenswerte erstellt. Hierzu gehören:
    • Immobilien
    • Bankkonten
    • Wertpapiere
    • Schulden
    • Wertvolle Gegenstände (z. B. Fahrzeuge, Kunstwerke)
  2. Ermittlung des Zugewinnausgleichs:
    Falls die Ehe in Zugewinngemeinschaft bestand, wird der Zugewinn während der Ehezeit berechnet und ausgeglichen. Dabei wird das Anfangs- und Endvermögen beider Ehepartner verglichen. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss dem anderen eine Ausgleichszahlung leisten.
  3. Bewertung der Vermögenswerte:
    Eine faire Verteilung setzt eine objektive Bewertung der Vermögenswerte voraus. Besonders bei Immobilien ist ein Verkehrswertgutachten bei Scheidung oft unverzichtbar.
  4. Einigung oder gerichtliche Entscheidung:
    • Idealerweise einigen sich die Parteien außergerichtlich auf eine Vermögensaufteilung.
    • Falls dies nicht gelingt, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen.

    Verkehrswertgutachten bei Scheidung: Wann und warum es sinnvoll ist

    Ein Verkehrswertgutachten bei Scheidung dient zur objektiven Wertermittlung einer Immobilie. Es kann von einem unabhängigen Sachverständigen erstellt werden und hat folgende Vorteile:

    • Transparenz: Beide Parteien erhalten eine neutrale Einschätzung des Marktwertes.
    • Vermeidung von Streitigkeiten: Ein Gutachten kann langwierige Auseinandersetzungen verhindern.
    • Basis für Verkauf oder Auszahlung: Falls einer der Ehepartner die Immobilie übernehmen oder sie verkauft werden soll, ist eine Wertermittlung essenziell.

    Nachteile eines Verkehrswertgutachtens:

    • Kosten: Ein professionelles Gutachten kann mehrere tausend Euro kosten.
    • Zeitaufwand: Die Erstellung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
    • Bindungswirkung: Gerichte orientieren sich oft an Gutachten, selbst wenn einer der Ehepartner anderer Meinung ist.

    Klare Regelungen für eine faire Vermögensauseinandersetzung

    Die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung ist ein komplexer Prozess, der mit Bedacht und professioneller Beratung durchgeführt werden sollte. Ein Verkehrswertgutachten bei Scheidung kann in vielen Fällen eine wertvolle Hilfe sein, um finanzielle Streitigkeiten zu vermeiden. Um den Ablauf zu optimieren, empfiehlt sich frühzeitige juristische und finanzielle Beratung.

    Ablauf, Informationen, wichtige Aspekte und Verkehrswertgutachten

    Die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung einer Ehe ist ein sehr häufiger Bewertungsanlass. Oft geht es dabei um die gemeinsam bewohnte Wohnung oder das gemeinsam bewohnte Einfamilienhaus. Oft sind es aber auch vermietete Wohnimmobilien oder Ferienobjekte.

    Der für die Vermögensauseinandersetzung rechtlich relevante Wert ist dabei
    der Verkehrswert nach § 194 BauGB. Dieser wird durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung über ein Verkehrswertgutachten neutral und objektiv festgestellt.

    Es ist ratsam, dass die in Trennung befindlichen Eheleute gemeinsam einen Sachverständigen mit der Erstellung des Verkehrswertgutachtens betrauen.
    Das gibt zuallererst beiden Seiten die Möglichkeit, die jeweils wichtig erscheinenden Dinge im Prozess der Gutachtenerstellung vorzubringen bzw. nach Vorlage des Gutachtens Fragen zu stellen bzw. auf Änderung zu dringen.
    Diese Möglichkeiten bleiben auch dann bestehen, wenn das Gutachten eine der Grundlage einer gerichtlichen Auseinandersetzung über die Scheidung wird.

    Noch dazu bietet ein Verkehrswertgutachten die Möglichkeit, die Angelegenheiten zu der Immobilie vor der eigentlichen Scheidung zu regeln. Hierbei sollte auf alle Fälle anwaltlicher Rat hinzugezogen werden. Darüber hinaus bietet sich auch die Chance, über einen Anwalt das gesamte Scheidungsverfahren im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung zu regeln.
    Aber selbst wenn dies nicht gelingen sollte, ist ein Verkehrswertgutachten nicht nur in der Erstellung preiswerter als zwei Verkehrswertgutachten, sondern auch in der anwaltlichen Auseinandersetzung und im Gerichtsverfahren, da bei zwei vorliegenden Parteigutachten häufig das Gericht noch ein drittes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Gutachters beauftragt.

    Wurde die Immobilie in der Zeit der Ehe angeschafft, wird der Verkehrswert zum aktuellen oder dem schon festgelegten Zeitpunkt der Vermögensauseinander-setzung ermittelt. Hat ein Ehepartner die Immobilie in die Ehe eingebracht wird zusätzlich der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Eheschließung festgestellt, da in diesem Fall nur die Differenz beider Werte als Grundlage zur Vermögensauseinandersetzung herangezogen werden.
    Wohnt einer der beiden Ehepartner während des Trennungszeitraums bis zur Scheidung weiter allein in der gemeinsamen Immobilie ist auch der sogenannte Wohnvorteil von Bedeutung. Auch diesen kann der Sachverständige im Rahmen des Verkehrswertgutachtens ermitteln.
    Die Bedeutung des Verkehrswertgutachtens liegt besonders im Fall einer Scheidung darin, dass der Wert am besten unter Beteiligung beider Seiten neutral, objektiv und nachvollziehbar festgestellt und klar dargestellt wird.
    Das gilt für die Beschaffenheit des Grundstücks genauso wie für die Ausstattung und evtl. Bauschäden oder Instandhaltungsrückstau.
    Wichtig ist vor allem aber auch, dass die Parteien wissen, welchen Wert der Verkehrswert in seiner Funktion als rechtliche Grundlage für die Vermögens-auseinandersetzung ausdrückt.
    Im BauGB gibt es im § 194 dazu die folgende Definition:

    Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

    Umgangssprachlich könnte man sagen, es ist der Wert der nach Größe, Lage und Beschaffenheit von Grundstück und Gebäude und der Lage am Immobilienmarkt durchschnittlich zu erwarten ist.

    Es geht also weder um das Maximum, das man z.B. mit einem guten Makler und ausreichend Zeit bei einem Verkauf herausholen kann, noch um das Minimum, was z.B. ein geschäftlich unerfahrener Verkäufer unter Zeitdruck am Markt immer noch erzielen würde.

    Daher sind Abweichungen des Verkehrswertes von vielleicht diesen Erwartungen und/oder eines evtl. Verkaufs nach der Scheidung in dem o.g. Sinne normal.
    Sie ändern aber vor allem nichts daran, dass auch am Ende eines teuren und langen Rechtsstreits die Bemessungsgrundlage für den Wert der Immobilie in der Vermögensauseinandersetzung ein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen sein wird.

    Daher ist es ratsam gleich zu Beginn, am besten gemeinsam, einen qualifizierten, erfahrenen Sachverständigen auszuwählen und sich im Zweifel Wertansätze, Datenbasis und Vorgehensweise erläutern zu lassen und mit der eigenen Lebenserfahrung und -realität abgleichen. Das fertige Gutachten sollte man dann ebenfalls gründlich lesen und Unklarheiten oder wichtig erscheinende Dinge, die nicht erwähnt sind, ansprechen und auf eine Erläuterung oder Einarbeitung dringen.